|
2.Mose 22,4-6
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden läßt und seinem Vieh [dabei] freien Lauf läßt, so daß es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten
seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten. 5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so daß ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muß der zurückerstatten, der den
Brand angezündet hat. 6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen - falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.
BACK
|