Die Zehn Gebote
2. Mose 20,2-17


1. Gebot: Keine anderen Götter
2 Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Sklavenhaus, herausgeführt habe.
3 Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.

2. Gebot: Keine Götterbilder
4 Du sollst dir kein Götterbild machen, auch kein Abbild dessen, was oben im Himmel oder was unten auf der Erde oder was in den Wassern unter der Erde ist.
5 Du sollst dich vor ihnen nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen. Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott, der die Schuld der Väter heimsucht an den Kindern, an der dritten und vierten Generation von denen, die mich hassen;
6 der aber Gnade erweist an Tausenden von Generationen, von denen, die mich lieben und meine Gebote halten.

3. Gebot: Den Namen Gottes heiligen
7 Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht zu Nichtigem aussprechen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen zu Nichtigem ausspricht.

4. Gebot: Den Ruhetag einhalten
8 Denke an den Sabbattag, um ihn heilig zu halten.
9 Sechs Tage sollst du arbeiten und all deine Arbeit tun;
10 aber der siebte Tag ist Sabbat für den HERRN, deinen Gott: Du sollst an ihm keinerlei Arbeit tun, du und dein Sohn und deine Tochter, dein Knecht und deine Magd, und dein Vieh, und dein Fremde bei dir, der innerhalb deiner Tore wohnt.
11 Denn in sechs Tagen hat der HERR den Himmel und die Erde gemacht, das Meer und alles, was in ihnen ist, und er ruhte am siebten Tag; darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.

5. Gebot: Vater und Mutter ehren
12 Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt.

6. Gebot: Verbot des Tötens
13 Du sollst nicht töten. -

7. Gebot: Verbot der Unzucht
14 Du sollst nicht ehebrechen. -

8. Gebot: Verbot des Diebstahls
15 Du sollst nicht stehlen. -

9. Gebot: Verbot der Lüge
16 Du sollst gegen deinen Nächsten nicht als falscher Zeuge aussagen.

10. Gebot: Verbot des Neides
17 Du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren. Du sollst nicht begehren die Frau deines Nächsten, noch seinen Knecht, noch seine Magd, weder sein Rind noch seinen Esel, noch irgendetwas, was deinem Nächsten gehört.


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